Kosten & Finanzierung

Auslands-BAföG: Voraussetzungen, Höhe und Antrag Schritt für Schritt

Auslands-BAföG ist für viele Studierende die wichtigste Finanzierungsquelle für ein Studium im Ausland – und großzügiger als das Inlands-BAföG, weil zusätzliche Posten übernommen werden.

Von Beratungsteam Epro 360 GlobalAktualisiert am 1 Min. Lesezeit

Was Auslands-BAföG ist

Auslands-BAföG ist keine eigene Leistung, sondern die Förderung nach dem Bundesausbildungs­förderungs­gesetz für ein Studium außerhalb Deutschlands. Der entscheidende Unterschied zum Inlands-BAföG: Es werden zusätzliche Posten übernommen, die im Inland nicht anfallen.

Wer gefördert wird

Grundsätzlich gefördert werden Studierende, die

  • ein Vollzeitstudium an einer anerkannten Hochschule aufnehmen,
  • die persönlichen Voraussetzungen erfüllen (Staatsangehörigkeit, Alter bei Studienbeginn),
  • und deren Einkommen sowie das der Eltern unter den maßgeblichen Grenzen liegt.

Ein vollständiges Studium wird innerhalb der EU und in der Schweiz gefördert. Außerhalb Europas ist in der Regel ein Studienaufenthalt von begrenzter Dauer förderfähig.

Was zusätzlich gezahlt wird

Neben dem Grundbedarf kommen Zuschüsse hinzu, die den Auslandsaufenthalt deutlich entlasten: Studiengebühren, Reisekosten und Auslandskrankenversicherung.

Wichtig zur Rückzahlung

Nur die Hälfte des Grundbedarfs ist ein zinsloses Darlehen, und auch das nur bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag. Die Auslandszuschläge selbst sind echte Zuschüsse.

Der Antrag Schritt für Schritt

  1. Zuständiges Amt ermitteln – die Zuständigkeit richtet sich nach dem Zielland.
  2. Formblätter ausfüllen – online oder in Papierform, inklusive Angaben zu Eltern und Einkommen.
  3. Nachweise beilegen – Zulassungsbescheid, Nachweis über Studiengebühren, ggf. Sprachnachweis.
  4. Früh einreichen – idealerweise sechs Monate vor Studienbeginn; eine Vorabantragstellung ohne endgültigen Zulassungsbescheid ist möglich.

Häufige Fehler

Der häufigste Fehler ist ein zu später Antrag: Rückwirkend wird nicht gezahlt. Der zweithäufigste ist ein unvollständiger Antrag – fehlende Nachweise führen zu Rückfragen und verlängern die Bearbeitung um Wochen.

Kosten im Vergleich

PostenIm AuslandIn Deutschland
Studiengebührenzuschuss
Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
bis 5.600 € (max. ein Jahr, EU/Schweiz)nicht vorgesehen
Reisekostenpauschalezweimal pauschal je Studienjahrnicht vorgesehen
AuslandskrankenversicherungZuschuss möglichnicht vorgesehen

Häufige Fragen

Bekomme ich Auslands-BAföG auch, wenn ich im Inland kein BAföG bekomme?

Ja, das ist häufig der Fall. Beim Auslands-BAföG werden zusätzliche Kosten wie Studiengebühren und höhere Lebenshaltungskosten berücksichtigt, wodurch die Einkommensgrenzen effektiv höher liegen.

Welches Amt ist zuständig?

Nicht das Amt am Wohnort, sondern ein bundesweit nach Zielland festgelegtes Auslandsamt. Für die Niederlande ist zum Beispiel ein anderes Amt zuständig als für Spanien.

Wann sollte ich den Antrag stellen?

Etwa sechs Monate vor Studienbeginn. Die Bearbeitung dauert oft mehrere Monate, und die Förderung beginnt frühestens mit dem Monat der Antragstellung.

Muss ich Auslands-BAföG zurückzahlen?

Der Grundbedarf wird zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt, begrenzt auf einen Höchstbetrag. Studiengebührenzuschuss, Reisekosten- und Versicherungszuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Quellen

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