Was Auslands-BAföG ist
Auslands-BAföG ist keine eigene Leistung, sondern die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für ein Studium außerhalb Deutschlands. Der entscheidende Unterschied zum Inlands-BAföG: Es werden zusätzliche Posten übernommen, die im Inland nicht anfallen.
Wer gefördert wird
Grundsätzlich gefördert werden Studierende, die
- ein Vollzeitstudium an einer anerkannten Hochschule aufnehmen,
- die persönlichen Voraussetzungen erfüllen (Staatsangehörigkeit, Alter bei Studienbeginn),
- und deren Einkommen sowie das der Eltern unter den maßgeblichen Grenzen liegt.
Ein vollständiges Studium wird innerhalb der EU und in der Schweiz gefördert. Außerhalb Europas ist in der Regel ein Studienaufenthalt von begrenzter Dauer förderfähig.
Was zusätzlich gezahlt wird
Neben dem Grundbedarf kommen Zuschüsse hinzu, die den Auslandsaufenthalt deutlich entlasten: Studiengebühren, Reisekosten und Auslandskrankenversicherung.
Wichtig zur Rückzahlung
Nur die Hälfte des Grundbedarfs ist ein zinsloses Darlehen, und auch das nur bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag. Die Auslandszuschläge selbst sind echte Zuschüsse.
Der Antrag Schritt für Schritt
- Zuständiges Amt ermitteln – die Zuständigkeit richtet sich nach dem Zielland.
- Formblätter ausfüllen – online oder in Papierform, inklusive Angaben zu Eltern und Einkommen.
- Nachweise beilegen – Zulassungsbescheid, Nachweis über Studiengebühren, ggf. Sprachnachweis.
- Früh einreichen – idealerweise sechs Monate vor Studienbeginn; eine Vorabantragstellung ohne endgültigen Zulassungsbescheid ist möglich.
Häufige Fehler
Der häufigste Fehler ist ein zu später Antrag: Rückwirkend wird nicht gezahlt. Der zweithäufigste ist ein unvollständiger Antrag – fehlende Nachweise führen zu Rückfragen und verlängern die Bearbeitung um Wochen.
